Freiwillige Leistungsprüfung (FLP)
Mit den freiwilligen Leistungsprüfungen bietet die Musikschule ihren Schülerinnen und Schülern eine besondere Form der Anerkennung an. Im Rahmen eines fünfstufigen Systems, das der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen entwickelt hat, kann sich jeder – fern jeglichen Wettbewerbsdrucks – die eigene Leistung durch Ablegen einer Prüfung bestätigen lassen. Wer will, kann – wer nicht will, muss nicht.
Die Schülerinnen und Schüler können in diesen Prüfungen – nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft – ihre musikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler Abzeichen und Urkunden.
Die Prüfungen haben verschiedene Schwierigkeitsgrade und umfassen 35 Instrumentalfächer sowie Gesang.
Die Schülerinnen und Schüler können Prüfungen ablegen, unabhängig davon, wie alt sie sind, welches Instrument sie spielen und auf welchem musikalischen Leistungsniveau sie sich gerade befinden.
Die einzelnen Prüfungsstufen bauen auf der Grundlage eines allgemeinen Regelwerks auf, das für alle bayerischen Musikschulen gilt.